Konditionen

Versicherungen, Selbstzahlung, andere Leistungsträger

Kostenübernahme durch die Grundversicherungen. Die Therapiekosten werden durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Dazu braucht es eine Anordnung durch einen Arzt / Ärztin. Wenden Sie sich dazu z. B. an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt. Die Basis für die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen bildet der jeweils gültige Tarmed-Tarif. 

Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen. Zurzeit übernehmen auch noch einige Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten. Informieren Sie sich vorab bei ihrer Zusatzversicherung welche Kostenübernahme möglich bzw. welcher Selbstbehalt von der Patientin/ dem Patienten zu leisten ist.

Selbstzahlung. Auf Wunsch ist auch die Selbstzahlung möglich zu einem Tarif von 160 CHF pro Stunde. 

Invalidenversicherung. Ich bin auf der Liste anerkannter Psychologen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, können Therapien damit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr über die IV abgerechnet werden. 

Andere Leistungsträger. Erfolgt die Therapie aufgrund eines Unfalls oder einer erlittenen Straftat und steht die aktuelle Symptomatik in Zusammenhang damit, übernehmen Unfallversicherungen oder die Kantonale Opferhilfe manchmal einen Teil der Therapiekosten. Ich empfehle Ihnen, dies vor Therapiebeginn abzuklären.

Kostenübernahme durch die Grundversicherungen. Die Therapiekosten werden durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Dazu braucht es eine Anordnung durch einen Arzt / Ärztin. Wenden Sie sich dazu z. B. an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt. Die Basis für die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen bildet der jeweils gültige Tarmed-Tarif. 

Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen. Zurzeit übernehmen auch noch einige Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten. Informieren Sie sich vorab bei ihrer Zusatzversicherung welche Kostenübernahme möglich bzw. welcher Selbstbehalt von der Patientin/ dem Patienten zu leisten ist.

Selbstzahlung. Auf Wunsch ist auch die Selbstzahlung möglich zu einem Tarif von 160 CHF pro Stunde. 

Invalidenversicherung. Ich bin auf der Liste anerkannter Psychologen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, können Therapien damit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr über die IV abgerechnet werden. 

Andere Leistungsträger. Erfolgt die Therapie aufgrund eines Unfalls oder einer erlittenen Straftat und steht die aktuelle Symptomatik in Zusammenhang damit, übernehmen Unfallversicherungen oder die Kantonale Opferhilfe manchmal einen Teil der Therapiekosten. Ich empfehle Ihnen, dies vor Therapiebeginn abzuklären.

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